Vorlage:Amtliches Werk
Aus WikiFur
Dieses Werk gilt gemäß dem deutschen Urheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil der Statute, Verordnung oder ein gesetzlicher Erlaß (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Bundes- oder Landesbehörde bzw. durch ein deutsches Bundes- oder Landgericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG). |